Satzung der Augsburger Hobbyrunde

§1 Name und Zweck

Die Liga führt den Namen „Augsburger Hobbyrunde“. Ihr Zweck ist die Organisation und Durchführung eines oder mehrerer Wettbewerbe im Hobby-Fußballbereich. Bei allem Ehrgeiz um die besten Plätze steht der Spaß an der Freude und Fair Play absolut im Vordergrund!

§2 Mitglieder

Mitglieder der Liga sind die teilnehmenden Mannschaften, welche jeweils von einem Teamleiter geführt werden.

§3 Organe

  • Der Ligaleiter
  • Das Liga-Gremium
  • Der Liga-Rat
  • Die Liga-Versammlung

§4 Ligaleiter

Der Ligaleiter ist das verantwortliche Organ der Augsburger Hobbyrunde. Seine Aufgaben umfassen die gesamte Organisation, Leitung und Überwachung des Spielbetriebs. Zu seinen Kernaufgaben zählen insbesondere:

  1. Organisation:
    • Erstellung und Anpassung des Spielplans
    • Koordination der Spielorte und -zeiten
    • Anmeldung und Verwaltung der teilnehmenden Mannschaften
    • Organisation von Turnieren und besonderen Veranstaltungen
  2. Leitung:
    • Durchführung von Liga-Sitzungen und Versammlungen
    • Entscheidungsfindung in allen Belangen
    • Anwendung und Interpretation der Ligasatzung und etwaigen Ordnungen
    • Schlichtung von Streitigkeiten (Mannschaften, Spieler und Schiedsrichter)
  3. Überwachung:
    • Kontrolle der Einhaltung der Spielregeln und Bestimmungen
    • Führung der Ligastatistik und Ergebnisprotokolle
    • Kommunikation mit den Liga-Organen und Schiedsrichtern
  4. Vertretung:
    • Vertretung der Liga gegenüber Dritten (Stadt, Sport-Ämtern, Vereinen etc.)
    • Wahrnehmung der Interessen der Liga in der Öffentlichkeit

§5 Der Liga-Rat

Zusammensetzung: Der Liga-Rat besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Ligaleiter berufen werden.

  • Ratsaufsicht:
    • Stellt die Ordnungsmäßigkeit fest
    • Führt stichpunktartig Protokoll der Ratssitzungen
    • etc.
  • Liga-Sprecher:
    • Führt die Whatsapp-Gruppen
    • Verkündet Neuigkeiten und Entscheidungen
    • Erstellt Umfragen
    • etc.
  • Liga-Vermittler:
    • 1. Ansprechpartner für Teams
    • Nimmt Anliegen der Liga entgegen
    • etc.

Aufgaben: Der Liga-Rat berät den Ligaleiter in allen wichtigen Fragen und grundlegenden Angelegenheiten der Liga. Er nimmt Anliegen entgegen und gibt sie kommentiert an das Gremium weiter. Die Mitglieder vertreten sich bei Verhinderung gegenseitig.

§6 Das Liga-Gremium

Zusammensetzung: Das Liga-Gremium besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Ligaleiter berufen werden.

  • Gremium-Aufsicht:
    • Stellt die Ordnungsmäßigkeit fest
    • Führt stichpunktartig Protokoll der Gremiensitzungen
    • etc.
  • Schiedsrichter-Leitung:
    • Schiedsrichter-Einteilung
    • Alles rund um die Schiedsrichter
    • etc.
  • Beratung:
    • Berät das Gremium, den Rat und den Ligaleiter
    • etc.

Aufgaben: Das Liga-Gremium unterstützt den Ligaleiter bei der Durchführung des Spielbetriebs und übernimmt spezifische Aufgaben wie die Schiedsrichteransetzung und die Bearbeitung kommentierter Anliegen der Liga-Teams. Die Mitglieder vertreten sich bei Verhinderung gegenseitig.

§7 Liga-Versammlung

  • Die Liga-Versammlung findet 2 x jährlich statt (Beginn Rasen- und Hallen-Saison).
  • Saisonrückblick mit Möglichkeit zur Äußerung von Anliegen und Diskussion.
  • Weichenstellung für die Zukunft, ggf. demokratisch per Abstimmung beschlossen. Beschlüsse sind verbindlich, außer Ligaleiter legt Veto ein.

§8 Sitzungen und Entscheidungen

  • Sitzungen: Ligaleiter beruft Sitzungen des Liga-Rats und Gremiums ein.
  • Beschlussfassung: Entscheidungen trifft der Ligaleiter; im Verhinderungsfall rückt ein Gremiumsmitglied bzw. Ratsmitglied nach.
  • Protokoll: Stichpunkt-Protokoll zu führen und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.

§9 Ligaordnung

Da Spielbetrieb, Schiedsrichterwesen, Disziplinarrecht, Pässe und Finanzen variieren können, sind diese der Ligaordnung untergeordnet. Änderungen kann der Ligaleiter nach Beratung mit Rat und Gremium jederzeit vornehmen und muss sie unverzüglich allen Teams mitteilen.

§10 Änderung der Satzung

Änderungen bedürfen einer Beschlussfassung des Ligaleiters mit Gremium und Rat. Beschlussfähigkeit erfolgt:

  1. Vorschlag wird im Ligaleiter, Gremium und Rat besprochen.
  2. Abstimmung im Liga-Rat (1. Stimme).
  3. Abstimmung im Liga-Gremium (2. Stimme).
  4. Stimme des Ligaleiters (3. Stimme).
  5. Ergebnis bestimmt den Beschluss.

§11 Auflösung der Liga

Im Falle der Auflösung wird das verbleibende Vermögen für eine Abschlussfeier eingesetzt.

§12 Datenschutz

  • Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten:Die Liga erhebt und verarbeitet Daten ausschließlich zur Durchführung des Spielbetriebs und Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke.
  • Umfang der Daten:Name, Vorname, Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) und weitere für den Spielbetrieb erforderliche Informationen.
  • Zweckbindung:Daten werden nur für genannte Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer gesetzlich erforderlich oder mit Einwilligung.
  • Datensicherheit:Die Liga trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
  • Rechte der Betroffenen:Jedes Mitglied hat Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte.
  • Löschung:Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§13 Haftung der Liga-Leitung

Für Schäden haftet die gesamte Liga-Leitung nicht (Liga-Leiter, -Gremium, -Rat), ausgenommen gesetzliche Vorschriften. Mannschaften sind selbst für Versicherungen verantwortlich.

§14 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Liga-Leitung im April 2025 in Kraft.

Ligaordnung der Augsburger Hobbyrunde

Einleitung

Die folgende Ligaordnung dient zur Ergänzung der Satzung und regelt im Detail die Durchführung des Spielbetriebs, Schiedsrichterwesen, Disziplinarrechts, der Passordnung, der Finanzen und weitere relevante Aspekte der Augsburger Hobbyrunde. Sie kann jederzeit durch den Ligaleiter nach Absprache mit dem Liga-Rat und -Gremium angepasst werden.

§1 Teilnahme

  • Teilnahmebedingungen
    1. Voraussetzungen
      1. Vorsprechen beim Ligaleiter
        1. Der Teamleiter des neuen Teams muss grundsätzlich beim Ligaleiter vorsprechen und über Satzung sowie Ligaordnung aufgeklärt werden.
        2. Danach werden alle weiteren notwendigen Maßnahmen getroffen.
      2. Spieleranzahl
        1. Es müssen mindestens 20 Spieler angemeldet werden, um einen regelmäßigen Spielbetrieb die ganze Saison über gewährleisten zu können.
        2. Nur Spieler mit vom Ligaleiter gestempelten Pass sind spielberechtigt.
      3. Digitaler Spielerpass
        1. Jeder Spieler erhält einen digitalen Spielerpass nachdem er folgende Dinge erfüllt hat:
          1. Einmaliges Vorzeigen des Ausweises beim Ligaleiter
            1. Dies kann entweder persönlich oder als Foto per Whatsapp oder E-Mail erledigt werden. Die einfachste Lösung ist es, dem Teamleiter alles Notwendige auszuhändigen, damit dieser alles Weitere im Namen aller Teammitglieder erledigen kann.
            2. Anhand der Daten auf dem jeweiligen Ausweis muss der Spielerpass ausgefüllt werden.
            3. Ein etwaiges Foto/Datei des Ausweises wird direkt danach wieder gelöscht.
          2. Ein gut zu erkennendes Bild vom Spieler-Gesicht ohne Kopf- oder Gesichtsbedeckung sowie Sonnenbrillen etc. (Ausgenommen sind gesundheitlich bedingt notwendige Brillen) entweder selbst zur Verfügung stellen oder per Whatsapp an den Team- bzw. Ligaleiter schicken.
          3. Für Spieler, die vor Saisonbeginn 2025 angemeldet werden, entfällt keine Spieler-Gebühr. Ab Saisonbeginn gibt es eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10€.
    2. Erste Hilfe
      1. Jede Mannschaft ist dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Koffer/Tasche bei den Spieltagen mit sich zu führen und jederzeit bei Bedarf aufzufüllen.
    3. Team-Gebühr
      1. Jedes Team zahlt 120€ Teilnahmegebühr pro Jahr.
      2. Die Teilnahmegebühr wird ausschließlich für den Erhalt des Spielbetriebs und die Belange innerhalb der Liga verwendet.
    4. Team-Kaution
      1. Test-Jahr 2025 ohne Kaution.
    5. Spieler-Gebühr für Trainings-Teilnehmer
      1. Nimmt ein Spieler ausschließlich an den wöchentlichen Trainings teil und gehört keiner Mannschaft an, so wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10€ plus 5€ pro Monat fällig. Die 5€ müssen auch voll für den laufenden Monat bezahlt werden. Zahlbar bar oder per PayPal.
    6. Aufnahmegebühr für neue Spieler ab 2026
      1. Jeder Spieler zahlt einmalig 10€ Aufnahmegebühr.
      2. Die Gebühr wird ausschließlich für den Erhalt des Spielbetriebs und die Belange innerhalb der Liga genutzt.
      3. Die Teilnahmegebühr berechtigt zur Teilnahme am gemeinsamen Training.

§2 Spielbetrieb

  • Spielmodus (aktuell)
    1. Rasen-Saison
      1. Modus: Hin- und Rückrunde, also 2 x Jeder gegen Jeden
      2. Spielzeit: 90 Minuten (45 Min + 45 Min) exklusive 15 Minuten Pause
      3. Sieger ist, wer am Ende der Saison auf dem 1. Platz steht. Bei Punktgleichheit:
      1. Direkter Vergleich
      2. Tordifferenz
      3. Anzahl Tore
      4. Anzahl Gegentore
      5. Entscheidungsspiel
  • Spielort und -zeit
    • Termine regeln die Mannschaften unter sich.
    • Verschiebung muss bis Mittwoch vorher gemeldet werden, sonst 3:0-Wertung. Absagende Mannschaft nennt Ersatztermin und trägt Platzkosten. Schiedsrichterkosten trägt das Heimteam.
    • Spielabbruch entscheidet der Schiedsrichter.
  • Spielnotizkarten
    • Notizkarten stellt das Heimteam dem Schiedsrichter.
    • Schiedsrichter erstellt Spielbericht; Heimteam sendet Foto sofort an Ligaleiter.
    • Ligaleiter archiviert die Karten auf der Website.
  • Spielordnung
    • Kosten bei Liga-Spielen: Heimteam zahlt Platz und Schiedsrichter.
    • Kosten bei Pokal-/Freundschaftsspielen: Beide Teams teilen Platz- und Schiedsrichterkosten.
    • Verschiebungen bis Sommerpause durchführen.
  • Trikot-Check
    • Teams wählen Trikotfarben so, dass der Unterschied klar erkennbar ist. Bei Verwechslungsgefahr trägt das Auswärtsteam Leibchen.
  • Transfers
    • Während der Saison ausgeschlossen. Ausnahmen bei Spielermangel möglich.

§3 Schiedsrichterwesen

Alles rund um das Schiedsrichterwesen wird von der Schiedsrichter-Leitung (ersatzweise vom Liga-Gremium) entschieden und organisiert.

  • Regelwerk
    • Der Schiedsrichter handelt nach bestem Wissen und Gewissen.
    • Es gilt das Regelwerk des BFV, daher keine eigene Schiedsrichterordnung.
    • Abweichende Entscheidungen sind im Ermessen des Schiedsrichters möglich.
  • Gebühren
    • 40€ pro Spiel, bar vor oder nach dem Spiel an den Schiedsrichter.
    • Bei Nichtzahlung droht eine Strafe durch den Ligaleiter.
  • Aufgaben
    • Leitung des Spiels.
    • Erstellung des Spielberichts.
    • Ahndung von Regelverstößen.
    • Kommunikation nur mit dem Kapitän; bei Nichtbeachtung können Strafen verhängt werden.

§4 Finanzen

  • Einnahmen/Ausgaben
    • Alle Einnahmen werden ausschließlich zum Erhalt der Augsburger Hobbyrunde verwendet.
  • Kassenführung
    • Die Kasse führt der Ligaleiter oder ein Beauftragter.
    • Zum Jahresbeginn wird der Kassenstand bei der Ligaversammlung präsentiert.

§5 Allgemeine Strafen

Folgt in Kürze nach weiterer Absprache im Liga-Rat.